Vergleich Elektronikversicherung für die PV Anlage versus Einschluss in die Wohngebäudeversicherung
Immer wieder bekomme ich die Aussage von Versicherungsnehmer, ich kündige meine Photovltaikversicherung und schließe meine PV Anlage mit in der Wohngebäudeversicherung ein. Der Gedanke macht durchaus Sinn. Es kann jedoch von Nachteil sein, wenn man die PV Anlage „nur“ in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen hat.
Doch was sind die Unterschiede zwischen einer Photovoltaikversicherung und der Wohngebäudeversicherung für die PV Anlage?
In der Wohngebäudeversicherung sind die „klassischen“ Gefahren, wie Feuer, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Sturm & Hagel und Leitungswasserschäden versichert. Hat man in der Wohngebäudeversicherung noch den Zusatz der erweiterten Elementarschäden abgeschlossen, sind auch Schäden, wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben oder Schneedruck mit versichert. Damit ist bei den meisten Gesellschaften dann Schluß.
Der Einschluss der Photovoltaikanlage in die Wohngebäudeversicherung muss dem Versicherer mitgeteilt werden. Dadurch erhöht sich dann die Prämie für die Wohngebäudeversicherung. Die Ersparnis zu einer eigenen Photovoltaikversicherung ist dann meist gar nicht so hoch, wie vielleicht erhofft. Und man hat mit dem Einschluss der PV Anlage in der Wohngebäudeversicherung auch noch einige Nachteile. Betreibt man die Photovoltaik Anlage beispielsweise als kleines Gewerbe, wird es schwierig die Mehrkosten für den Einschluss der PV Anlage in die Wohngebäudeversicherung geltend zu machen, da man ja nur die Prämienrechnung der Wohngebäudeversicherung hat.
Dieser Nachteil ist ein Vorteil einer eigenen Elektronikversicherung für die PV Anlage. Hier erhält der Versicherungsnehmer eine Rechnung nur für diese Versicherung. Diese kann man ohne Probleme beim Finanzamt geltend machen.
Ein weiterer Vorteil eigenen Versicherung für die PV Anlage sind die versicherten Gefahren. Die Elektronikversicherung ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung. In dieser sind alle Gefahren versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Dies können z.B. Tierbisse, Vandalismus, Diebstahl, Kurzschlüsse, höhere Gewalt oder andere sein. Ebenso wichtig sind die zusätzlichen Kosten infolge eines Schadens. Hier können Aufräumarbeiten, Dekontamination, Entsorgung schnell hohe Kosten verursachen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Ertragsausfall. Dieser ist bei einer speziellen Photovoltaikversicherung fast immer mitversichert. D.h. fällt die PV Anlage aufgrund eines versicherten Schadens aus, erzeugt diese auch keinen Strom und es entsteht ein Ertragsausfall. Dieser ist bei einer Wohngebäudeversicherung nicht mitversichert. Dabei können solche Kosten schnell sehr hoch werden. Beispielsweise bei einem Totalschaden durch Brand kann die Anlage oft Monate keinen Strom erzeugen und die verbrannte Anlage muss möglicherweise als Sondermüll entsorgt werden. Diese Kosten können im Zweifel sogar größer als der eigentliche Anlagenwert der PV Anlage sein.
Unter alle diesen Gesichtspunkten ist es immer empfehlenswert eine eigene Photovoltaikversicherung für die PV Anlage abzuschließen.